Xapo rückt näher an die Schweiz heran

Das Bitcoin-Wallet-Startup Xapo gab kürzlich bekannt, dass es von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine bedingte Genehmigung für den Betrieb in der Schweiz erhalten hat. Xapo-CEO Wences Casares erklärte, dass sowohl das Unternehmen als auch die FINMA „enorm viel Zeit und Ressourcen“ in den zweijährigen Genehmigungsprozess investiert hätten.
Das Bitcoin-Wallet-Startup Xapo gab kürzlich bekannt , dass es von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine bedingte Genehmigung für den Betrieb in der Schweiz erhalten hat. Xapo-CEO Wences Casares erklärte, dass sowohl das Unternehmen als auch die FINMA „enorm viel Zeit und Ressourcen“ in den zweijährigen Genehmigungsprozess investiert hätten.
„Diese Genehmigung ist an mehrere Faktoren geknüpft, unter anderem an die Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation (SRO). Wir sind jedoch optimistisch, dass wir die erforderlichen Bedingungen erfüllen und von unserem Hauptsitz in der Schweiz aus auch Kunden außerhalb der USA bedienen können.“
— – Wences Casares, Xapo-CEO
Xapo wurde Anfang 2014 mit dem Versprechen gegründet, die sicherste Methode zur Aufbewahrung von Bitcoins zu sein, und konnte schnell 40 Millionen US-Dollar an Finanzmitteln einwerben – damals eine Rekordsumme für ein Bitcoin-Unternehmen.
Das Unternehmen warb zunächst um institutionelle Kunden und bot ihnen die ersten Management-Tools für Bitcoin auf Organisationsebene an . Anschließend brachte das kalifornische Startup eine speziell für Privatkunden entwickelte Bitcoin-Visa-Debitkarte auf den Markt – die erste ihrer Art.
Mit ihrem derzeitigen Hauptsitz in Hongkong und einem kleineren Büro in Palo Alto, Kalifornien, hat Xapo mit seiner Pionierarbeit eine „ Festung “ geschaffen, die große Mengen an Bitcoin offline in einem unterirdischen Tresorraum schützt.
Als Xapo im Mai 2015 ankündigte , seinen Hauptsitz in die Schweiz verlegen zu wollen, nannte das Unternehmen mehrere Gründe, darunter die Diskretion, die Neutralität und die unternehmensfreundliche Atmosphäre des Landes. Die Schweiz genießt weltweit einen hervorragenden Ruf für die Wahrung der finanziellen Diskretion und verfügt zudem über einige der am besten gesicherten Bunker der Welt zur sicheren Aufbewahrung von Wertgegenständen.
Xapos primäres Tiefkühllager befindet sich bereits in einem ehemaligen Schweizer Armeebunker in den Alpen nahe Flüelen. Dort werden Kundengelder auf getrennten USB-Sticks verwahrt, die sich an einem von vier gesicherten Standorten auf drei Kontinenten befinden. Um an die Gelder aus dem Tiefkühllager von Xapo zu gelangen, sind mindestens zwei private Schlüssel aus verschiedenen Büros erforderlich.
Obwohl ein Umzug in die Schweiz den Firmensitz näher an den Haupttresor gebracht hätte, verhinderten regulatorische Bestimmungen die vollständige Umsetzung. Das Unternehmen behielt daher eine minimale Präsenz im Land bei, während es auf die Genehmigung der FINMA wartete.
Es folgten anderthalbjährige Verhandlungen, in denen es vor allem darum ging, ob Xapo eine Banklizenz und ein Kapital von 10 Millionen Schweizer Franken benötigt. Laut dem FINMA- Factsheet zu Bitcoins (zuletzt aktualisiert im Juni 2014) unterliegt die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel keiner staatlichen Kontrolle. Wer Bitcoins gewerblich nutzen möchte, muss sich jedoch informieren, ob er die Lizenzbestimmungen der Finanzmarktgesetzgebung erfüllt.
Stellt sich heraus, dass ein Unternehmen ohne gültige Lizenz oder Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) tätig ist, leitet die FINMA eine Untersuchung ein. Die Behörde ergreift alle notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einhaltung der Vorschriften, einschließlich der Liquidation des betreffenden Unternehmens.
„Jeder Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen gemäß Aufsichtsrecht stellt eine Straftat dar, und die FINMA wird die zuständigen Strafverfolgungsbehörden entsprechend informieren.“
— – Schweizerische Finanzmarktaufsicht
Die FINMA prüft jedes Geschäftsmodell individuell, um die erforderliche Lizenzart zu bestimmen. Für die Nutzung von Bitcoin besteht zwar keine Lizenzpflicht, weder für zahlende Kunden noch für Händler, die die digitale Währung empfangen, Handelsplattformen und Bitcoin-Dienstleister benötigen jedoch gemäß den FINRA-Richtlinien eine Lizenz. Bestimmte Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Bitcoin können eine Banklizenz erfordern, beispielsweise wenn ein Unternehmen im gewerblichen Bereich Geld von Kunden entgegennimmt und dieses auf eigenen Konten verwahrt.
Xapo argumentierte wiederholt, dass sein Geschäftsmodell keine Banklizenz erfordere, da es keine Kundeneinlagen entgegennehme. Mit der jüngsten bedingten Genehmigung hat die FINRA entschieden, dass Xapo keine Bank, sondern ein Finanzintermediär ist.
Das Unternehmen benötigt jedoch eine Finanzintermediärlizenz, um in der Schweiz Geschäfte tätigen zu dürfen. „Der Handel mit digitalen Währungen (Bitcoin usw.) und der Betrieb eines Zahlungssystems fallen unter das Geldwäschegesetz (AMLA)“, erklärt die FINMA.
Das Schweizer Geldwäschegesetz (AMLA) sieht zwei Wege für gewerblich tätige Finanzintermediäre vor, um die Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Sie können entweder direkt von der FINMA beaufsichtigt werden und eine FINMA-Lizenz besitzen oder Mitglied einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) werden. Bis zu dieser Anerkennung beschäftigt Xapo nicht mehr Mitarbeiter als ihren einen lokalen Vertreter und darf in der Schweiz keine Geschäfte tätigen.
Eine Organisation wird von der FINMA als Selbstregulierungsorganisation (SRO) anerkannt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt , beispielsweise über Regelungen verfügt, die die Sorgfaltspflichten gemäß AMLA für ihre Mitglieder festlegen, und die Einhaltung dieser Regelungen durch die Mitglieder überwacht. Auf der FINMA-Website sind derzeit 12 anerkannte SROs aufgeführt. Eine SRO kann gegen ihre Mitglieder Sanktionen verhängen und diese bei Nichteinhaltung der Vorschriften suspendieren.
„Obwohl das Schweizer Aufsichtsrecht keine spezifischen Bestimmungen zu virtuellen Währungen enthält, ist es – je nach Geschäftsmodell – dennoch möglich, dass für den Handel mit Bitcoins eine Lizenz der FINMA erforderlich ist.“
— – Schweizerische Finanzmarktaufsicht
Casares sagte zwar im Jahr 2015, dass das regulatorische Umfeld für Bitcoin in der Schweiz „sehr fortschrittlich, vielleicht sogar das beste der Welt“ sei, doch wenn die Xapo-Mitarbeiter schließlich in Zug eintreffen, werden sie mit Sicherheit ein Umfeld für Bitcoin vorfinden, das es so nirgendwo sonst auf der Welt gibt.
Das nationale Eisenbahnsystem hat sich seither zu einem der weltweit größten Bitcoin-Anbieter entwickelt , während Unternehmen wie Blockstream und Ethereum ihren Hauptsitz in den kleinen Kanton Zug verlegt haben , der es seinen Einwohnern ermöglicht, ihre Versorgungsleistungen mit Bitcoins zu bezahlen.








